
Nutzfahrzeuge aus der Insolvenz verwerten: das Dilemma zwischen Preis und Wert, Auktionsplattform oder transaktionale Plattform und sechs Punkte zur Auswahl.
Unterschiedliche Effekte kommen zusammen und setzen die Logistikbranche wirtschaftlich unter Druck. Nach dem Krisenmodus während Corona, in dem viele Unternehmen ihre Rücklagen aufgebraucht haben, folgten ab 2022 stark gestiegene Dieselpreise. Ein Rechenbeispiel: Ein Fuhrpark mit 60 Lkw und fast vier Millionen zurückgelegten Kilometern im Jahr verbraucht bei rund 30 Litern je 100 Kilometer etwa 1,2 Millionen Liter Diesel. Schon ein Cent Preisunterschied macht damit rund 12.000 Euro im Jahr aus – also eine fünfstellige Summe. Bei größeren Preissprüngen vervielfacht sich dieser Betrag: Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) rechnete Mitte September 2026 bei einem bundesweiten Durchschnittspreis von rund 2,42 Euro je Liter mit rund 1.800 Euro zusätzlichen Kraftstoffkosten pro Lkw und Monat. Auf dieses Ausmaß sind viele Unternehmen nicht vorbereitet. Wie stark die Branche betroffen ist, zeigt die Insolvenzstatistik: Für 2025 weist das Statistische Bundesamt für den Wirtschaftszweig Verkehr und Lagerei mit 133 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen die höchste Insolvenzhäufigkeit aller Wirtschaftszweige aus. Dies stellt entsprechend auch die damit beauftragten Personen – Insolvenzverwalter und -verwalterinnen – vor die Herausforderung, Nutzfahrzeuge und Fuhrparks zu veräußern.
Das Insolvenzverfahren ist ein Gesamtvollstreckungsverfahren mit dem Ziel der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung. Mit nicht realisierten Werten lassen sich keine Forderungen erfüllen. Insolvenzrechtlich relevant sollte also eigentlich der zu erzielende Preis, nicht aber der Wert sein. Die Insolvenzordnung zielt aber auf den Wert ab. Wie können also Differenzen zwischen Wert und realisierten Kaufpreis maximal verringert werden, so dass möglichst viele Gläubigerforderungen bedient werden können?
Vor dem Hintergrund der laufenden Kosten für die Fahrzeuge, muss die Abwicklung einer Insolvenz mitunter schnell gehen. Hierbei sprechen wir von Mietkosten, aber auch Stand- und Sicherungsgebühren. Gleichzeitig geht es aber auch darum die Fahrzeuge mit maximalem Werterhalt zu veräußern, um die Forderungen seitens der Gläubiger bestmöglich zu bedienen, im Zweifelsfall aber auch Teilerlöse zu nutzen und eine Weiterführung des Betriebs zu ermöglichen. Die erste Adresse für Insolvenzverwalter sind bisher meistens Auktionsplattformen. Die digitalisierte Variante der herkömmlichen Auto-Auktion. Man inseriert online und koordiniert meistens noch eine Besichtigung physisch vor Ort mit potentiellen Käufern. Danach kommt es zur Gebotsabgabe mit einem eventuellen Kauf am Stichtag oder über einen Bietagent. Eine weitere Möglichkeit ist der Verkauf über transaktionale Nutzfahrzeugplattformen. Anders als Werbeportale sind diese auch transaktional, das heißt der Verkauf findet auch digital über die Plattform statt. Die Spezialisierung auf das Nutzfahrzeugsegment bietet Verkäufern dabei ein höheres Potential einen guten Verkaufspreis zu erzielen. Ein Verfahren, das sich dort bewährt hat, ist die Blindauktion mit verdeckten Geboten: Jeder Bieter gibt innerhalb eines festen Zeitraums sein Gebot ab, ohne die Gebote der anderen zu kennen. Am Ende liegen mehrere unabhängige Gebote vor. Der Verkäufer sieht alle und entscheidet selbst, ob er den Zuschlag erteilt. Das macht den erzielten Preis nachvollziehbar, auch gegenüber Gläubigern und Gericht. Weitere wichtige Aspekte sind in der folgenden Checkliste aufgeführt.
Nicht jedes Fahrzeug im Fuhrpark gehört zur Masse. Geleaste Lkw bleiben Eigentum der Leasinggesellschaft, die sie nach § 47 InsO aussondern kann. Sicherungsübereignete Fahrzeuge darf der Verwalter nach § 166 Abs. 1 InsO freihändig verwerten, wenn er sie in Besitz hat. Vorher muss er dem Gläubiger mitteilen, auf welche Weise er sie veräußern will. Der Gläubiger kann dann binnen einer Woche auf eine günstigere Verwertungsmöglichkeit hinweisen (§ 168 InsO). Vom Erlös behält die Masse pauschal 4 Prozent Feststellungs- und 5 Prozent Verwertungskosten ein (§ 171 InsO). Was das aus Sicht von Leasinggeber und Bank bedeutet, beschreibt der Beitrag Insolvenz des Leasingnehmers: Was mit dem Lkw passiert.
Insolvenzverwalter sind nicht nur mit der Veräußerung der Unternehmenswerte beschäftigt. Ein großer Teil ist auch für Gespräche mit Gläubigern, dem Gericht aufzubringen und beispielsweise auch zu klären, ob und wie eine Weiterführung des Betriebs des Schuldners möglich ist. Entsprechend sind folgende sechs Punkte bei der Wahl des Partners und / oder der Verkaufsplattform zu berücksichtigen.
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