Sobald das Fahrzeug einer Firma gehört, bist Du gewerblicher Verkäufer. Hier findest Du Tipps und Hinweise!
Gabriel Böhm ist Director Strategy & Operations bei truckoo, der digitalen Plattform, die den Handel mit Nutzfahrzeugen in Europa neu definiert. Mit Leidenschaft für Innovation und Effizienz gestaltet er die strategische Ausrichtung und treibt operative Exzellenz voran, um Verkäufer und Käufer smarter, schneller und transparenter zu verbinden.
Die wichtigsten Aspekte haben wir hier für Dich zusammengefasst. Du findest Antworten zu folgenden Themen:
Das Wichtigste vorab: Solltest Du den LKW an eine Privatperson verkaufen, kannst Du die Haftung nicht ausschließen. Konkret, Du musst eine gesetzliche Sachmängelhaftung geben (Sachmängelhaftung bedeutet: der Verkäufer haftet dafür, dass der verkaufte LKW keinen nicht bekannten Mangel hat. Dies schließt altersbedingten Verschleiß aus). Vertraglich kann die Gewährleistung nicht komplett ausgeschlossen werden. Gleichzeitig musst Du Umsatzsteuer ausweisen (19%) und an das Finanzamt abführen. Neben dem Gesamtpreis muss daher folgendes auf der Rechnung stehen:
Wenn Du mit dem Käufer sprichst, stell sicher, dass Ihr über den Preis beide das gleiche Verständnis habt. Mit oder ohne Steuer. Wenn Du das Fahrzeug an ein anderes Unternehmen verkaufst, ist ein Vorsteuerabzug hingegen möglich.
Wie gesagt, kann die Gewährleistung als Gewerbetreibender nicht ausgeschlossen werden, Aber Du kannst die gesetzliche Sachmängelhaftung auf ein Jahr reduzieren. Dies muss dann im Vertrag stehen. Schäden, die vor Kauf bestanden und nicht kommuniziert sind, musst Du dann nur 12 Monate beheben. Du kannst die Klausel so formulieren:
„Die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung wird reduziert auf einen Zeitraum von 12 Monaten ab Kaufdatum. Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die Pflichten des Verkäufers verletzen. Ebenso wie Ansprüche aus der Verletzung von Gesundheit, Leben und Körper.“
Anders als beim Verkauf an eine Privatperson kann die Sachmängelhaftung bei Verkauf an ein anderes Unternehmen oder Gewerbe ausgeschlossen werden. Dies muss allerdings auch im Vertrag vermerkt werden. Eine Formulierung kann beispielsweise so lauten: „Das Nutzfahrzeug mit der Fahrzeugidentifikationsnummer XXX wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die Pflichten des Verkäufers verletzen. Ebenso wie Ansprüche aus der Verletzung von Gesundheit, Leben und Körper.“
Wenn Du Deinen LKW gewerblich verkaufen willst, muss Dein Kaufvertrag alle Vorgaben erfüllen. Ansonsten droht der Ärger nach dem Verkauf. Hier kannst Du Dir einen Mustervertrag herunterladen und ausdrucken.
In den Vertrag müssen neben Angaben zu Käufer und Verkäufer auch alle Daten zum Fahrzeug: wichtig sind Laufleistung, Erstzulassung, Vorbesitzer und eventuelle Schäden. Neben Zubehör solltest Du alle bekannten Mängel und Defekte angeben. Falls der Platz nicht ausreicht, kann eine Zusatzseite beigefügt werden.
In unserem großen Ratgeber erfährst du, wie du deinen gebrauchten LKW optimal vorbereitest, bewertest und gewinnbringend verkaufst – Schritt für Schritt.
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