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Lkw gewerblich verkaufen: Steuern, Haftung, Ablauf
Lkw gewerblich verkaufen: Steuern, Haftung, Ablauf
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Lkw gewerblich verkaufen: Steuern, Haftung, Ablauf

Lkw gewerblich verkaufen: 19 % Umsatzsteuer auf der Rechnung, Sachmängelhaftung gegenüber Privat und Gewerbe, Musterklauseln und Pflichtangaben im Kaufvertrag.

Die wichtigsten Aspekte haben wir hier für Dich zusammengefasst. Du findest Antworten zu folgenden Themen:

  1. Was ist grundsätzlich zu beachten, wenn Du LKW gewerblich verkaufst?
  2. Wie steht es um die Gewährleistung?
  3. Die Gewährleistung beim LKW Verkauf von Unternehmen zu Unternehmen
  4. Wie sieht der Kaufvertrag aus?

Was ist grundsätzlich zu beachten, wenn Du LKW gewerblich verkaufst?

Das Wichtigste vorab: Solltest Du den LKW an eine Privatperson verkaufen, kannst Du die Haftung nicht ausschließen. Konkret, Du musst eine gesetzliche Sachmängelhaftung geben (Sachmängelhaftung bedeutet: Der Verkäufer haftet für Mängel, die dem Käufer beim Kauf nicht bekannt waren; altersbedingter Verschleiß zählt nicht dazu). Vertraglich kann die Gewährleistung nicht komplett ausgeschlossen werden. Gleichzeitig musst Du Umsatzsteuer ausweisen (19%) und an das Finanzamt abführen. Neben dem Gesamtpreis muss daher folgendes auf der Rechnung stehen:

  • Nettopreis
  • Umsatzsteuer
  • Gesamtpreis

Wenn Du mit dem Käufer sprichst, stell sicher, dass Ihr über den Preis beide das gleiche Verständnis habt. Mit oder ohne Steuer. Wenn Du das Fahrzeug an ein anderes Unternehmen verkaufst, ist ein Vorsteuerabzug hingegen möglich.

Wie steht es um die Gewährleistung beim LKW Verkauf?

Wie gesagt, kann die Gewährleistung als Gewerbetreibender nicht ausgeschlossen werden, Aber Du kannst die gesetzliche Sachmängelhaftung auf ein Jahr reduzieren. Dies muss dann im Vertrag stehen. Schäden, die vor Kauf bestanden und nicht kommuniziert sind, musst Du dann nur 12 Monate beheben. Du kannst die Klausel so formulieren – Musterklauseln wie die folgenden sind Formulierungshilfen und ersetzen keine Rechtsberatung, und die Haftung für Vorsatz lässt sich nach § 276 Abs. 3 BGB ohnehin nicht im Voraus ausschließen:

„Die gesetzliche Sachmängelhaftung wird auf einen Zeitraum von 12 Monaten ab Kaufdatum reduziert. Diese Beschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers und ebenso nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.“

Die Gewährleistung beim LKW Verkauf von Unternehmen zu Unternehmen

Anders als beim Verkauf an eine Privatperson kann die Sachmängelhaftung bei Verkauf an ein anderes Unternehmen oder Gewerbe ausgeschlossen werden. Dies muss allerdings auch im Vertrag vermerkt werden. Eine Formulierung kann beispielsweise so lauten: „Das Nutzfahrzeug mit der Fahrzeugidentifikationsnummer XXX wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers und ebenso nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.“

Wie sieht der Kaufvertrag aus?

Wenn Du Deinen LKW gewerblich verkaufen willst, muss Dein Kaufvertrag alle Vorgaben erfüllen. Ansonsten droht der Ärger nach dem Verkauf. Nutze dafür einen Mustervertrag für den gewerblichen Lkw-Verkauf und passe ihn an Dein Fahrzeug und Deinen Käufer an.

In den Vertrag müssen neben Angaben zu Käufer und Verkäufer auch alle Daten zum Fahrzeug: wichtig sind Laufleistung, Erstzulassung, Vorbesitzer und eventuelle Schäden. Neben Zubehör solltest Du alle bekannten Mängel und Defekte angeben. Falls der Platz nicht ausreicht, kann eine Zusatzseite beigefügt werden.

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Gabriel Böhm

Gabriel Böhm ist Geschäftsführer der truckoo GmbH, der digitalen Plattform, die den Handel mit Nutzfahrzeugen in Europa neu definiert. Mit Leidenschaft für Innovation und Effizienz gestaltet er die strategische Ausrichtung und treibt operative Exzellenz voran, um Verkäufer und Käufer smarter, schneller und transparenter zu verbinden.

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