LKW Verkauf ins Ausland? - Das gilt es zu beachten!

Du möchtest deinen gebrauchten LKW ins Ausland verkaufen? Dann solltest du dich auf jede Menge Papierkram, Organisation und potenzielle Stolperfallen einstellen. Besonders bei Verkäufen außerhalb der EU – etwa nach Afrika oder Osteuropa – wird es schnell kompliziert. Von der Abmeldung bis hin zur Mehrwertsteuer gibt es einiges zu beachten. In diesem Beitrag zeigen wir dir, worauf es ankommt, welche Unterlagen du brauchst und wie du dich vor Betrug schützt.
LKW Verkauf ins Ausland? - Das gilt es zu beachten!
Gabriel Böhm
Head of Business Development
08/02/2023

LKW ins Ausland verkaufen: Viel Papierkram

Liest man Berichte in Foren ist schnell klar: Seinen alten LKW von Deutschland ins Ausland zu verkaufen und überführen ist mit viel Organisation, Papierkram und Stress verbunden. Es gibt einiges zu beachten, vor allem wenn der gebrauchte LKW eigentändig überführt wird. Noch komplizierter ist der Verkauf nach Afrika oder ein anderes Land außerhalb der EU!

Um das Fahrzeug nach Osteuropa zu exportieren, ist viel zu tun. Der LKW muss von der Zulassungsstelle abgemeldet werden, der Fahrzeugbrief ist zu übergeben und weitere Termine sind zu vereinbaren.

Auch musst du einen Käufer finden, welcher für deinen LKW die Überführung organisiert und zuverlässig ist. Hier wenden sich die meisten an Online-Verkaufsportale.

Hast du einen LKW Händler oder Käufer gefunden, musst du dich allerdings um den Papierkram kümmern. Dazu beantragst du ein Ausfuhrkennzeichen und benötigst unter anderem:

  • Zulassungsbescheinigung I & II

  • Versicherungsbescheinigung

  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung (HU)

  • SEPA-Lastschrift-Mandat für die Abbuchung der Steuer

Vorsicht vor Betrügern

Vorsicht ist die Mutter der Prozellankiste! Schnell gerätst du an Personen, deren Masche immer wieder funktioniert. Plötzlich tauchen Mängel auf, die den Kaufpreis beeinträchtigen. Er habe einen Schaden entdeckt, der möglicherweise von einem verheimlichten Unfall stammt.

All dies sind Aspekte, mit denen der Käufer den Preis für den LKW nach unten korrigieren möchte. Zusätzlich verlangt der dubiose Interessent von dir, polnische Kurzzeitkennzeichen zu organisieren, was für dich mit zusätzlichem Aufwand verbunden wäre.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer bei Verkauf ins Ausland?

Insbesondere beim Verkauf eines Firmen – LKW ins Ausland ist Vorsicht geboten. Unser erster Tipp: Lassen es bleiben. Die Gefahr, dass Du an einen nicht ganz seriösen Aufkäufer gerätst, ist in dieser Branche recht hoch. Du gehst das Risiko ein, dass der Verkauf nicht ordnungsgemäß abgewickelt wird und das Finanzamt 19% haben will. Vorab: ein Verkauf an eine Privatperson innerhalb der EU ist umsatzsteuerpflichtig wie ein Verkauf in Deutschland. Wenn Du an einen ausländischen Unternehmer steuerfrei verkaufen willst, musst Du einen Stapel an Unterlagen vorlegen, wer das Auto gekauft hat und das es auch wirklich an diese Firma verbracht wurde.

Wie weise ich nach, dass mein LKW an ein Unternehmen im Ausland verkauft wurde?

Neben den Papieren ist eine Gelangensbestätigung erforderlich: Der Empfänger muss bestätigen, den gelieferten Gegenstand erhalten zu haben. Diese Bestätigung kann auch per Fax erfolgen; sie sollte auf der Rechnung mit enthalten sein, damit erübrigt sich die Wiederholung aller Angaben der Rechnung. Rein rechtlich genügt seit Juli 2013 die Gelangensbestätigung. Aber: die bekommen Du erst nachträglich- oder auch nicht. Außerdem kann sie gefälscht sein bzw. von jemanden unterschrieben, der dazu nicht berechtigt war. Deshalb sind wie bisher folgende Angaben erforderlich, damit Du im Problemfall als gutgläubig gelten kannst: Die USt-ID beider Geschäftspartner muss auf der Rechnung stehen. Wenn Du keine Nummer hast, musst Du eine beantragen. Die Nummer des Geschäftspartners muss durch eine qualifizierte Bestätigung des Bundeszentralamts für Steuern überprüft werden. Überprüfungen auf anderen Seiten oder der Homepage des Kunden sind ungültig. Das Prüfergebnis ausdrucken und mit der Rechnungskopie aufbewahren! Die Rechnung erfolgt ohne Umsatzsteuer. Der Hinweis „steuerfrei wg. Innergemeinschaftlichen Erwerb“ muss enthalten sein. (In der EU). Es ist vorteilhaft, dies zusätzlich in der Landessprache des Empfängers oder auf Englisch zu vermerken. Bei der Übergabe des Kfz muss der Empfänger sich ausweisen. Von allen Ausweispapieren sind Kopien zu machen. Nimmt ein Dritter den Wagen in Empfang, benötigen Sie eine Vollmacht des Empfängers. Außerdem ist zwingend eine Unterlage erforderlich, dass der Unterzeichner der Vollmacht dazu berechtigt ist (Handelsregisterauszug des Empfängerlandes mit der Eintragung von Jose Santos o.ä. als Geschäftsführer).

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